Dauer 2019-2022
Auftraggeber Gemeinde Dübendorf
Perimeter Gesamte Gemeinde
Leistung REK und BNO-Teilrevision

Städtebaulichen und freiräumliche Analyse, Raumdaten- und statistische Analyse, 4D Vision und Stadtentwicklungsstrategie, Partizipation 2 (E-Mitwirkungen, politische, verwaltungsinterne Kommission), Regelwerk für die BNO-Teilrevision, öffentliche Kommunikation

STRASSENRÄUME
In den folgenden Darstellungen werden unterschiedliche Strassenräume gezeigt, die dem zuvor definierten urbanen Regelwerk entsprechen. Gebäudehöhe und -abstand sowie die Pflichtbaulinien sind definiert und führen zu einer kontrollierten und nachhaltigen Verdichtung der Stadt.

WEG AM BREITIBACH
Durch die Beschränkung auf Langsamverkehr wird ein attraktives Wohnen richtung Fluss ermöglicht. Das Erdgeschoss ist überhoch und kann bewohnt, wie auch als Gewerbefläche genutzt werden. Der Breitibach wird renaturiert und stellenweise zugänglich gemacht. Dadurch entsteht ein qualitätsvoller Erholungsraum, der die die umliegende Nachbarschaft aufwertet und einen Mehrwert für Dübendorf schafft. Die Gebäude fassen durch ihre Setzung entlang der Baulinie beidseitig den Grünraum ein.

QUARTIERSTRASSE
Die Wohnstrasse mit urbanem Charakter dient der Quartiererschliessung von Ost nach West. Einseitig angelegte und klar zugeordnete Vorgärten ermöglichen Wohnen im Erdgeschoss. Die gegenüberliegende Seite bietet durch den direkten Zugang über das Trottoir geeignete Nutzflächen für Gewerbe und Wohnateliers an. Einseitig sind Parkplätze in die Baumreihe integriert und trennen den Fahrstreifen vom Gehweg. Die Bäume bilden ein strassenbegleitendes Element. Zur Quartierstrasse hin besteht eine offene Pflichtbaulinie.

HAUPTSTRASSE
Der urpsrüngliche Gebäudeabstand wird verringert und die Bauten auf eine neue, geschlossene Pflichtbaulinie gesetzt. Strassenkreuzungen sind fussgängerfreundlich ausgelegt und es besteht ein qualitativer Gestaltungsanspruch an Gehsteige und Vorplätze. Beidseitig angelegte Baumreihen bieten Parkmöglichkeiten und sichern zudem den Fussverkehr. Die Allee spendet Schatten und bildet ein wichtiges lineares Gestaltungselement. Grosszügige Gehwege verlaufen entlang publikumsorientierten Nutzungsflächen im erhöhten Erdgeschoss.

STRASSE AM PARK
Die stark begrünte Erschliessungsstrasse am Park agiert als Filter zwischen privatem und öffentlichem Raum. Auf einer Seite wird der Strassenraum durch die Setzung der Gebäude entlang einer offenen Pflichtbaulinie eingefasst. Durch die Baumreihe auf der anderen Strassenseite wird der dahinter liegende Park spürbar. Als trennendes Element zum MIV schafft sie eine sichere Führung des Langsahmverkehrs seitens Park. Parkplätze werden einseitig in die Baumreihe integriert und trennen den Fahrstreifen vom Gehsteig.

BAUFELDER UND EIGENTÜMER
Die neu definierten Baufelder liegen auf bestehenden Parzellen. Auf diesem Plan ist ersichtlich, wieviel Grundeigentümer pro Baufeld involviert sind. Meist ist es so, dass zukünftige Entwicklungen besser geplant werden können, wenn weniger Grundeigentümer am Prozess beteiligt sind, denn somit können parzellenübergreifende Überbauungen einfacher realisiert werden.

URBANES REGELWERK
Das urbane Regelwerk dient als Grundlage für die weitere Zonenplanung der Stadt. Es dient als Leitfaden für eine nachhaltige Stadtenwicklung und definiert, wo sich die Baufelder befinden, wo Pflicht- und Baulinien liegen, wie gross die jeweiligen Gebäudeabstände sind, wie hoch gebaut werden darf, etc.

VISION 100 JAHRE
In dieser Abbildung werden die Urban Rules als dreidimensionale Abbildung gezeigt. Die Gebäude haben zur Hauptstrasse hin eine geschlossene Bauweise die sich dann jedoch auflockert, sobald sie an Neben- und Quartierstrassen grenzen. Durch parzellenübergreifende Überbauungen kann eine höhere Dichte erzielt werden. Der Grünraum steht der gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.